Arbeitsordnung
1. Name
- Der Arbeitskreis (AK) führt den Namen Jugendsozialarbeit.
2. Grundlagen
- Der AK ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitsbereichen anerkannter freier
Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendsozialarbeit und des öffentlichen
Trägers. - Der AK ist ein Gremium innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Träger der
Jugendarbeit (AGT). - Mitglieder des AK sind die Fachkräfte, die im Bereich der Jugendsozialarbeit tätig sind.
3. Ziele und Aufgaben des Arbeitskreises
- Fachlicher Austausch im Bereich der Jugendsozialarbeit
- Aufzeigen von Defiziten und Ressourcen im Bereich der Jugendsozialarbeit und Einfordern der jugendhilfeplanerischen Bearbeitung des Landkreises Görlitz
- Erarbeitung und Initiierung von Angeboten der Jugendsozialarbeit nach dem jugendhilfeplanerischem Bedarf
- Interessenvertretung der Projekte der Jugendsozialarbeit innerhalb der AGT
- Vorbereitung und Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen und deren Umsetzung im Bereich der Jugendsozialarbeit
4. Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft im AK ist freiwillig. Zur Ausübung der Mitgliedschaft entsendet jeder Träger der Jugendsozialarbeit eine Vertretung des entsprechenden Arbeitsbereiches.
- Jeder Träger im AK hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.
- Der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe wird durch Mitarbeiter des Fachbereiches Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vertreten.
- Die Mitgliedschaft setzt eine Anerkennung dieser Arbeitsordnung voraus.
5. Gastrecht
- Zu fachspezifischen Diskussionen können andere Teilnehmer/innen zum AK hinzugezogen werden. Den Sprechern des AK obliegt die Einladung der Gäste zu fachspezifischen Themen.
6. Sitzungen des Arbeitskreises
- Der AK tagt viermal im Jahr und nach erforderlichem Bedarf. Für die Sitzungen ist eine Tagesordnung zu erstellen.
- Zu den Sitzungen ist schriftlich unter Benennung der vorgesehenen Tagesordnung durch den Sprecher/ die Sprecherin des AK einzuladen. Die Einladung ist den Mitgliedern des AK einschließlich der Tagesordnung, sowie der zu behandelnden Vorlagen spätestens vierzehn Kalendertage vor dem Sitzungstermin zu übermitteln. Bei zusätzlich einberufenen Terminen kann diese Frist unterschritten werden.
- Die Sitzung wird durch den/ die Sprecher/in, bei seiner/ ihrer Abwesenheit durch den/ die Stellvertreter/in geleitet.
- Der Ort der Sitzung des AK wird durch die Mitglieder des Arbeitskreises nach dem Rotationsprinzip festgelegt.
- Über jede Sitzung des AK wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll und eventuelle Anlagen dazu werden den Mitgliedern des AK innerhalb von vierzehn Tagen nach der Sitzung zugestellt.
- Das Protokoll wird vom gastgebenden Träger erstellt.
- Zu Beginn jeder Sitzung wird über das Protokoll der jeweils vorhergehenden Zusammenkunft abgestimmt.
- Beschlussfähigkeit bei den Sitzungen liegt vor, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Sprecher/in; Stellvertreter/in
- Der/ die Sprecher/in und sein/ ihre Stellvertreter/in werden von den Mitgliedern des AK für zwei Jahre gewählt.
- Aufgabe des/ der Sprecher/in ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um die von dem AK getroffenen Beschlüsse zu verwirklichen. Innerhalb der getroffenen Beschlüsse vertritt der/ die Sprecher/in den AK gegenüber der AGT und deren Gremien. Er/ sie ist Ansprechpartner/in für Anfragen und Anregungen Dritter gegenüber dem AK. Der/ die Sprecher/in informiert die Mitglieder des AK über seine/ ihre Aktivitäten.
- Im Falle der Verhinderung wird der/ die Sprecherin von dem/ der Stellvertreterin vertreten.
8. Inkrafttreten
- Die Arbeitsordnung tritt am 04.11.2009 in Kraft.
Görlitz, 2009-11-04
Einladungen und Protokolle des AK JHAg stehen rechts zum Download bereit.
